Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie ausschließlich mit Privatrezept behandeln können, da wir bis auf weiteres nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Wie funktioniert die Abrechnung mit den Krankenkassen?
Private Krankenversicherung
Für Privatversicherte, Zusatzversicherte oder Beihilfeberechtigte
In meiner Privatpraxis rechne ich die Behandlung mit Ihnen persönlich ab. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung nach dem Heilpraktiker Gebührenverzeichnis (GebüH). Anschließend reichen Sie nun die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle ein.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte
Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten mittlerweile Zuschüsse für osteopathische Behandlungen an. Informieren Sie sich bitte vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Als zertifizierte Osteopathin bin ich für die Abrechnung von Zuschüssen und Beihilfen mit gesetzlichen Krankenkassen qualifiziert.
Die Zahlungsverpflichtung bleibt unabhängig von der Kostenerstattung der Kassen immer bestehen.